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Familienrecht-News

Mehr zu aktuellen Trends und neuen Entwicklungen im Familienrecht. Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.

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Familienrecht-News

Mehr zu aktuellen Trends und neuen Entwicklungen im Familienrecht. Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.

Praxishinweise zum Familienrecht

In der Praxis gibt es immer wieder Fallgestaltungen, die erfahrungsgemäß zu Problemen und Streitigkeiten anlässlich Trennung und Scheidung führen können. Um diese zu vermeiden und letztlich zu umschiffen ist es wichtig, diese immer wieder auftretenden familienrechtlichen Reibungspunkte zu kennen. So sind es oftmals nur kleine Dinge des alltäglichen Lebens, die aber schnell zu Auseinandersetzungen führen können. Insbesondere dann, wenn die Beteiligten nicht mehr dazu in der Lage sind, miteinander zu sprechen. Nachfolgend haben wir einige der drängendsten Fragen zusammengefasst, die von unseren Mandantinnen bzw. Mandanten im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung immer wieder an uns herangetragen werden.

Neben drängenden Fragen zum Unterhalt, der Ausgestaltung der Umgangskontakte finden Sie nachfolgend auch einen Beitrag dazu, wie der Vordruck zum Versorgungsausgleich auszufüllen ist. Denn dieser sollte nach Möglichkeit direkt mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht – und nicht erst auf Anforderung – eingereicht werden. Dies spart Zeit. Oftmals wird der Vordruck V10, der zur Ermittlung der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften erforderlich ist, falsch oder nur unvollständig zur Verfügung gestellt. Unter der Rubrik Praxishinweise finden Sie Hinweise, wie das Formular richtig auszufüllen ist.

Die Reihe wird in den kommenden Monaten kontinuierlich fortgesetzt.

Familienrecht Siegen - am Puls der Zeit

Das Familienrecht ist „bunt“, wie das wahre Leben. Es unterliegt, ebenso wie die gesellschaftlichen Wertvorstellungen, einem steten Wandel. Das klassische Familienbild der „Hausfrauenehe“ hat sich geändert. Kaum eine Ehe ist wirklich noch auf Dauer angelegt, wie die Statistik zeigt. Auch entscheiden sich immer mehr - insbesondere junge Eltern - bewusst gegen eine Ehe und für eine gleichberechtigte Erziehung der gemeinsamen Kinder. Zudem wächst die Zahl der Patchworkfamilien, was drängende Fragen des Unterhalts und des Sorgerechts aufwirft. Auch ergeben sich aus dem gesellschaftlichen Wandel neue Entwicklungen im Umgangsrecht, so etwa durch die Praktizierung eines Wechselmodells. Dies wirft dann wiederum die Frage der Verteilung des zur Verfügung stehenden Einkommens auf.

Familienrecht und Rechtsprechung müssen sich auf die geänderten Verhältnisse und Entwicklungen einstellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Mit uns, Ihrer bleiben Sie immer aktuell und auf dem neusten Stand. Erfahren Sie alles über Trends, Entwicklungen und neueste Entscheidungen aus der Welt des Familienrechts, insbesondere zu nachfolgenden Themen:

  • Scheidung, Scheidungsvoraussetzungen, Neuerungen im Scheidungsrecht
  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt, Änderungen der Düsseldorfer Tabelle, Selbstbehaltssätze, aktuelle Tendenzen und Entwicklungen im Unterhaltsrecht
  • Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, vermögensrechtliche Regelungen, Auseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangsrecht, Sorgerecht
  • Rechtsprechungsänderungen im Familienrecht
  • Gesetzesvorhaben im Familienrecht

Regelmäßige Informationen zur Änderungen der Düsseldorfer Tabelle

Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle nur ein Anhaltspunkt für die Ermittlung von Unterhaltsansprüchen ist, werden die Sätze zumeist als verbindlich angesehen. In den letzten Jahren wurde die Tabelle jährlich angepasst. Ist der Kindesunterhalt dynamisch festgeschrieben, sei dies durch eine Jugendamtsurkunde oder durch einen familiengerichtlichen Unterhaltsbeschluss, ist es wichtig, dass der Unterhaltsschuldner die Zahlungen automatisch anpasst. Unterbleibt dies, so könnte der Unterhaltsberechtigte grundsätzlich ohne Vorankündigung die Vollstreckung betreiben. Daher gilt es, die aktuellen Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle regelmäßig zu verfolgen.

Ebenso kann es bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen wichtig sein, die Entwicklung der Selbstbehaltssätze zu verfolgen. Denn erhöhen sich diese, wie beispielsweise im Jahr 2020 geschehen, kann der Unterhalt nach unten anzupassen sein. Denn Unterhalt kann immer nur für die Zukunft und nicht rückwirkend abgeändert werden.

Aktuell beläuft sich der Selbstbehalt auf 1.160,00 EUR gegenüber minderjährigen Kindern und 1.280,00 EUR gegenüber der Ehefrau bzw. der Betreuungsunterhalt der nicht ehelichen Mutter gem. § 1615 l BGB. Bei Unterhaltsansprüchen gegenüber volljährigen Kindern gilt ein Selbstbehalt von aktuell 1.400,00 EUR. Im Jahr 2021 blieb der Selbstbehalt unverändert. Es bleibt abzuwarten, ob mit der Düsseldorfer Tabelle 2022 eine weitere Anpassung erfolgt.

An dieser Stelle unterrichten wir zum Ablauf des Jahres immer über die aktuellen Tabellensätze, sobald diese bekannt sind. Ebenso über die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm, Koblenz und Frankfurt am Main.

Düsseldorfer Tabelle 2020 ohne nennenswerten Änderungen

Am 19.12.2021 veröffentlichte das OLG die neue Düsseldorfer Tabelle 2022. Statt die Chancen einer grundlegen Anpassung und Modernisierung zu nutzen, ergeben sich kaum Änderungen. Die Vorschläge der Unterhaltskommission des Familiengerichtstags wurden nur halbherzig bis gar nicht umgesetzt.
 
Die Tabellensätze steigen nur marginal um wenige Euro.
 
Der Selbstbehalt bleibt unverändert. Dieser wird, entgegen der Empfehlungen, nicht angehoben. So stand zur Diskussion, diesen um jeweils 70,00 EUR zu erhöhen. Diese Forderung wird frühestens 2023 umgesetzt werden. Die Erläuterungen zur neuen Düsseldorfer Tabelle lassen zumindest darauf schließen.
 
Anders als in den Vorschlägen diskutiert, geht die Düsseldorfer Tabelle 2022 weiterhin von zwei Unterhaltsverpflichtungen aus. Angedacht war, diese auf eine Einkommensgruppe zu reduzieren. In diesem Fall hätten alle Unterhaltstitel der Anpassung bedurft. Möglicherweise war das ein Grund dafür, diese Forderung nicht umzusetzen.
 
Zudem wird die Tabelle für besser Verdienende weiter fortgeschrieben, und zwar bis 200 %, statt der vom BGH in den Raum gestellten 272 %.
 
Der sogenannte Erwerbsanreiz beim Ehegattenunterhalt reduziert sich von 1/7 auf ein 1/10. Dadurch werden sich Unterhaltsansprüche, wenn auch nur geringfügig, erhöhen.
 
Im Ergebnis gibt es keine Entlastung für Unterhaltszahler, was ein sehr unbefriedigendes Ergebnis ist.

Ihre Fachkanzlei für das Familienrecht in Siegen

Familienrecht ist unsere Passion und Leidenschaft. Sie leben in Trennung und beabsichtigen, sich scheiden zu lassen? Sie möchten sich im Vorfeld Ihrer Scheidung rechtlich beraten lassen oder die Scheidung direkt einreichen? Bestehen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, Scheidung oder den daraus resultierenden Scheidungsfolgen? Benötigen Sie eine eingehende und fachkundige Trennungsberatung? Dann stehen Ihnen die Anwältinnen/ Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht und Scheidungsrecht in Siegen und Umgebung (Kreuztal, Olpe, Betzdorf, Dillenburg, Bad Berleburg) gerne zur Verfügung. Unsere insbesondere auf dem Gebiet des Scheidungsrechts spezialisierten Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit mit Tat und Rat zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8:00 bis 12:00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.

 

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