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Scheidung mit Scheidungsanwalt Siegen

Fachanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung in Siegen

Voneinander abgewendete Ehegatten
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Scheidung mit Scheidungsanwalt Siegen

Fachanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung in Siegen

Scheidungsberatung mit Scheidungsanwalt Siegen

Effektiver Vermögensschutz und Interessenvertretung bei Beendigung der Ehe

Auch wenn die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist, wird sie doch in vielen Fällen vorzeitig durch Scheidung beendet. Neben der emotionalen Belastung werfen Scheidungen eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf. So stellen sich existenzielle Fragen, wie es nach der Trennung und Scheidung weitergehen soll. Welcher Unterhalt steht mir wie lange zu? Wie ist der Unterhalt geltend zu machen? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus der oder Immobilie? Wann hat eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen? Wann kann die Scheidung beantragt werden und wann ist dies zu empfehlen?

Aus Sicht eines erfahrenen Scheidungsanwaltes ist es erforderlich, die Weichen so früh wie möglich zu stellen, um so unwiderrufliche Nachteile zu vermeiden. So empfehlen wir, frühzeitig eine anwaltliche Trennungs- oder Scheidungsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir als Scheidungsanwälte stehen Ihnen im Falle einer Scheidung bei allen auftretenden Fragen und Problemen zur Verfügung und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Dazu gehören u. a.:

  • Strategische Beratung bei Trennung im Vorfeld einer Scheidung
  • Prüfung bzw. Hilfe bei der Herbeiführung der Scheidungsvoraussetzungen
  • Stellung von Scheidungsanträgen
  • Durchführung einvernehmlicher Scheidungen
  • Durchführung streitiger Scheidungen
  • Entwurf von Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Eheverträgen

Anlässlich einer fundierten Scheidungsberatung erfassen wir Ihre Ziele und Wünsche. Im Anschluss daran erarbeiten wir mit Ihnen einen Plan, wie Erfolg versprechend und kostensparend vorgegangen werden kann.

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Unterlagen Scheidungsberatung

Für eine Trennungs- oder Scheidungsberatung ist es wichtig, eine solide Grundlage zu haben. Je mehr Unterlagen vorliegen, umso fundierter sind die Angaben, die gemacht werden können. Sofern eine Unterhaltsberechnung angestellt werden soll, werden die letzten Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehegatten benötigt. Ebenso eine Aufstellung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen beider Ehegatten. So lassen sich die beim Unterhalt zu berücksichtigenden Abzugspositionen schnell und zuverlässig ermitteln. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie uns eine Kopie des zuletzt ergangenen Einkommenssteuerbescheides an die Hand geben.

Für Selbstständige und Freiberufler gelten Besonderheiten. In diesem Fall sind für eine Beurteilung weitere Belege erforderlich. Bei Selbstständigen werden die Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, die letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die zuletzt ergangenen drei Einkommenssteuerbescheide benötigt. Ebenso eine Aufstellung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen.

Wenn die Möglichkeit besteht, lassen Sie uns die vorgenannten Unterlagen schon vor dem vereinbarten Termin zukommen. Dies kann entweder per Mail oder per Fax erfolgen. Dann haben wir bereits im Vorfeld die Möglichkeit, eine überschlägige Unterhaltsberechnung anzustellen und uns ein Bild von Ihrer finanziellen Situation zu machen.

Zügige und konfliktfreie Scheidung mit Anwalt Siegen

Unsere Fachkanzlei für das Familienrecht hat sich auf einverständliche Lösungen im Falle der Scheidung und Trennung spezialisiert. Eine konfliktfreie Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten ernsthaft gewillt sind, die Trennungsfolgen konstruktiv und einvernehmlich zu lösen. Besteht die wechselseitige Bereitschaft, die Dinge in diesem Sinne anzugehen, lassen sich die Kosten einer Scheidung wesentlich begrenzen.

Eine solche Regelung dient insbesondere dem Schutz der Interessen der gemeinsamen Kinder, die nicht in den Streit der Eltern einbezogen werden. Auch werden damit jahrelange familiengerichtliche Verfahren durch mehrere Instanzen mit ungewissem Verfahrensausgang entbehrlich.

Gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten

Als Scheidungsanwälte dürfen wir aus standesrechtlichen Gründen immer nur einen Ehegatten vertreten. Dies steht aber einem einvernehmlichen Lösungsansatz nicht entgegen. Sind sich die Beteiligten einig und haben zumindest ein Konzept, bieten wir auf Wunsch einen ersten gemeinsamen Besprechungstermin an. Es ist erwünscht, dass Ihr Ehegatte, der von uns nicht vertreten wird, an diesem Termin teilnimmt. Dann kann gemeinsam ausgelotet werden, ob und wenn ja, welche Gemeinsamkeiten bestehen.

So wird darüber gesprochen, welche Dinge zu klären sind und wie diese geregelt werden können. Ist der Zugewinn zu klären und besteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Welche weiteren Trennungsfolgen sind zu regeln? Ist der Hausrat abschließend geteilt? Muss eine Immobilie auseinandergesetzt werden oder wie ist mit dem Familienheim weiter zu verfahren? Ergibt sich die Notwendigkeit, Regelungen zum Versorgungsausgleich zu treffen? Sollen bestimmte Anwartschaften gegen Kapitalabfindung aus dem Versorgungsausgleich herausgenommen werden?

Umsetzung durch notariellen Vertrag

Haben sich die Beteiligten auf eine Gesamtlösung verständigt, bedarf diese der notariellen Umsetzung. Zumindest dann, wenn die Beteiligten noch in Trennung leben und nicht geschieden sind. Wir arbeiten in einem Netzwerk mit Notaren, die gleichermaßen im Familienrecht tätig sind, eng zusammen. Das gemeinsam vorbereitete Lösungskonzept wird von uns an den Notar zur Umsetzung weitergeleitet. Er prüft nochmals, ob die Regelungen angemessen sind und zu keiner Benachteiligung führen. Der Notar ist damit quasi Kontrollinstanz für die gemeinsam gefundene Regelung.

Kostenteilung bei einvernehmlicher Gesamtlösung

Ist es den Beteiligten gelungen, eine einvernehmliche Gesamtlösung zu finden, so werden die entstandenen Kosten im Regelfall untereinander geteilt. Ebenso die Kosten des Scheidungsverfahrens. In diesem Fall wird von uns für den einen Ehegatten der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Da zuvor sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich geklärt wurden, besteht keine Notwendigkeit, dass der andere Ehegatte auch anwaltlich vertreten wird. Das spart Kosten. Der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte muss im Termin zur mündlichen Verhandlung der Scheidung lediglich zustimmen. Soll der Scheidungsausspruch im Termin zur mündlichen Verhandlung bereits rechtskräftig werden, kümmern wir uns um einen „Anwalt vom Flur“, der einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Zumindest in Siegen ist das mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Konfliktbezogene Scheidungsberatung mit Scheidungsanwalt Siegen

Unsere Scheidungsanwälte haben sich seit vielen Jahren auf die Auseinandersetzung von Ehen spezialisiert. Neben einer effektiven Scheidungsberatung vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Sie möchten die Scheidung einreichen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unsere Familienanwälte, namentlich Fachanwalt Frank Baranowski, haben sich auf einvernehmliche Lösungen bei Trennung und Scheidung spezialisiert. Durch eine Scheidung ohne Rosenkrieg können die Kosten der Scheidung gering gehalten werden. So reicht es aus, wenn ein Anwalt die Scheidung einreicht.

Unsere Scheidungsanwälte sind erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet des Scheidungsrechts. Wir erarbeiten mit Ihnen konstruktive Lösungsvorschläge und gehen diese gemeinsam mit Ihnen an. Wir setzen und engagiert für Sie und die Belange Ihrer Familie ein. Unsere Rechtsanwälte haben sich auf einvernehmliche Scheidungen „mit nur einem Anwalt“ spezialisiert.

Fachkanzlei Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
- Scheidungsanwalt, Scheidungsberatung, Scheidung einreichen -
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: info@scheidung-siegen.de

 

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