Eine Ehe ist auf Dauer angelegt – zumindest in der Theorie. In der Realität endet jedoch ein erheblicher Anteil aller Ehen vorzeitig durch Scheidung. Neben emotionalen Belastungen und persönlichen Enttäuschungen wirft eine Trennung eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragen auf. In einer so kritischen Lebensphase wie der Scheidung ist es von zentraler Bedeutung, rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wer einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Siegen an seiner Seite weiß, kann sowohl juristische Klarheit als auch eine durchdachte Strategie zur Wahrung der eigenen Interessen erwarten. Eine fundierte Scheidungsberatung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und sorgt für eine stabile rechtliche Basis in der Neuorientierung nach dem Ehe-Aus.
Scheidungsberatung bedeutet weit mehr als nur das Einreichen des Scheidungsantrags. Sie beginnt bereits mit der strategischen Vorbereitung auf die Trennung. Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Welche Form des Unterhalts steht mir zu – und wie lange? Ist die Auflösung des Vermögens bereits im Vorfeld zu klären? Welche Schritte sind für die Einleitung der Scheidung notwendig? Wann ist der optimale Zeitpunkt zur Antragstellung? All diese Fragen sind nicht nur individuell zu beantworten, sondern verlangen juristisches Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Weitblick. Die Fachkanzlei Baranowski in Siegen bietet genau diese Kompetenz. Mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht, klarer Kommunikation und dem Fokus auf tragfähige Lösungen begleiten wir unsere Mandanten durch jede Phase der Scheidung.
Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung. Denn gerade in der Trennungsphase werden häufig unbewusst Weichen gestellt, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Wir empfehlen daher, bereits bei Beginn der Trennung eine rechtliche Beratung durch einen Scheidungsanwalt in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen unserer Scheidungsberatung analysieren wir Ihre persönliche Situation, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Unser Ziel ist es, einen Weg zu finden, der sowohl kostenschonend als auch rechtssicher ist – sei es durch eine einvernehmliche Scheidung oder durch eine prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein zentraler Bestandteil unserer Beratung ist die gründliche Analyse Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Je mehr Unterlagen im Vorfeld der Beratung vorliegen, desto fundierter und präziser kann die Bewertung Ihrer Ansprüche erfolgen. Für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind insbesondere Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide sowie eine detaillierte Aufstellung Ihrer monatlichen Ausgaben von Bedeutung. Bei Selbstständigen und Freiberuflern kommen zusätzliche Dokumente wie Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre hinzu. Diese Unterlagen ermöglichen es, realistische Prognosen zu treffen und juristisch belastbare Entscheidungen zu formulieren.
Auch zur Vorbereitung auf die Vermögensauseinandersetzung ist eine transparente Dokumentation erforderlich. Wer über Immobilien, gemeinsames Vermögen oder Kredite verfügt, sollte alle relevanten Verträge und Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen oder vorab digital übermitteln. Dies ermöglicht es uns, schon vor dem persönlichen Termin eine erste Einschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls eine überschlägige Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsberechnung zu erstellen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Fachkanzlei für Familienrecht liegt auf der Durchführung einvernehmlicher Scheidungen. Diese setzen die Bereitschaft beider Ehegatten voraus, Trennung und Scheidung konstruktiv zu gestalten. Gerade im Interesse gemeinsamer Kinder bietet eine einvernehmliche Lösung den großen Vorteil, dass der familiäre Frieden gewahrt bleibt. Langwierige Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang können so vermieden werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung tragfähiger Lösungen für alle Trennungsfolgen: vom nachehelichen Unterhalt über den Versorgungsausgleich bis hin zur Vermögensauseinandersetzung. Als erfahrene Scheidungsanwälte aus Siegen erstellen wir für Sie Scheidungsfolgenvereinbarungen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen und gerichtsfest sind. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die notarielle Umsetzung, sofern dies erforderlich ist.
Im Familienrecht darf ein Anwalt aus standesrechtlichen Gründen stets nur einen Ehegatten vertreten. Dennoch schließen sich Einvernehmlichkeit und anwaltliche Vertretung keineswegs aus. Im Gegenteil: Wenn beide Ehepartner eine außergerichtliche Lösung anstreben, bieten wir auf Wunsch gemeinsame Beratungstermine an – unter Einhaltung der berufsrechtlichen Grenzen. Ziel ist es, frühzeitig Klarheit über alle offenen Fragen zu gewinnen und eine tragfähige Gesamtlösung zu erarbeiten. Themen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Hausratsteilung oder die Regelung des Familienheims lassen sich so effizient besprechen.
Haben sich die Eheleute auf eine umfassende Regelung geeinigt, wird diese in vielen Fällen notariell beurkundet. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Eheleute noch nicht geschieden sind und eine verbindliche Trennungsfolgenvereinbarung geschlossen werden soll. Wir arbeiten eng mit notariellen Partnern in Siegen zusammen, die über umfassende Erfahrung im Familienrecht verfügen. Das gemeinsam erarbeitete Konzept wird zur notariellen Beurkundung weitergeleitet und dort nochmals auf Fairness und rechtliche Zulässigkeit überprüft. So wird sichergestellt, dass keine Partei benachteiligt wird.
Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt in der transparenten Kostenstruktur. Wird der Scheidungsantrag von nur einem Anwalt gestellt und bestehen keine weiteren Streitpunkte, kann auf die Einschaltung eines zweiten Anwalts verzichtet werden. Die Kosten können dann in der Regel zwischen den Parteien geteilt werden. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte muss im gerichtlichen Scheidungstermin lediglich zustimmen. Auf Wunsch kann durch einen „Anwalt vom Flur“ ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden, sodass die Scheidung noch am selben Tag rechtskräftig wird. In Siegen ist diese Vorgehensweise etabliert und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Nicht immer ist eine Einigung möglich. Wenn die Fronten verhärtet sind oder sich keine gemeinsame Lösung finden lässt, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck auch im streitigen Scheidungsverfahren. Ob es um strittigen Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder die Auflösung gemeinsamer Immobilien geht – wir entwickeln eine durchsetzungsfähige Strategie und begleiten Sie durch alle gerichtlichen Instanzen. Auch in komplexen Auseinandersetzungen stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
Unsere Kanzlei in Siegen unter der Leitung von Fachanwalt Frank Baranowski steht seit vielen Jahren für qualifizierte Scheidungsberatung und professionelle Interessenvertretung im Familienrecht. Als Scheidungsanwälte legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und maßgeschneiderte Lösungen. Dabei orientieren wir uns stets an Ihren persönlichen Zielen und helfen Ihnen, emotionale Belastungen mit rechtlicher Sicherheit zu verbinden.
Wir sind davon überzeugt, dass eine durchdachte Scheidungsstrategie nicht nur Kosten spart, sondern auch die persönliche und wirtschaftliche Zukunft absichert. Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von unserer Fachkompetenz, unserer langjährigen Erfahrung sowie unserem Netzwerk aus Notaren und Steuerberatern, mit denen wir bei Bedarf eng zusammenarbeiten.
Wenn Sie sich trennen oder bereits getrennt leben und über eine Scheidung nachdenken, sollten Sie nicht zögern, sich rechtlichen Rat einzuholen. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Scheidungsanwalt in Siegen kann die Weichen für eine faire, kosteneffiziente und zukunftssichere Lösung stellen. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin – wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.
Fachkanzlei Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt – Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen
Telefon: 0271-56055
Telefax: 0271-21649
E-Mail: info@scheidung-siegen.de
Website: www.scheidung-siegen.de