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Wahl Steuerklasse bei Trennung

Wann ist die Steuerklasse zu ändern? Welche Steuerklassen gelten ab wann?

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Wahl Steuerklasse bei Trennung

Wann ist die Steuerklasse zu ändern? Welche Steuerklassen gelten ab wann?

Steuerklassen bei Zusammenleben

Die laufenden Abzüge bei Arbeitnehmern bzw. abhängig Beschäftigten richten nach der Lohnsteuerklasse. Verheiratete Arbeitnehmer unterliegen der Lohnsteuerklasse III, wenn nur ein Ehegatte berufstätig ist. Verfügen beide Ehegatten über etwa gleich hohe Einkünfte, erfolgt die Einstufung im Regelfall in die Steuerklasse IV. Hat einer der Ehegatten ein weitaus geringeres Einkommen als der andere, so wird im Regelfall die Steuerklasse III (der mehr Verdienende) und V (der weniger Verdienende) gewählt.

Im Jahr der Trennung alte Steuerklasse

In dem Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgt, verbleibt es bei der alten Steuerklasse, es sei denn, eine Änderung wird von beiden Beteiligten gleichermaßen gewünscht bzw. beantragt. In diesem Fall käme eine Änderung der Steuerklassenkombination von III/V in IV/IV in Betracht.

Änderung ab Januar des Folgejahres

Ab dem Januar des auf die Trennung folgenden Jahres werden getrennt lebende Ehegatten steuerlich wie Singles behandelt. Die Änderung der Steuerklasse III in I führt dann zu einer erheblichen Reduzierung des Nettoeinkommens und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Mit Änderung der Steuerklasse kann von ihm lediglich noch ein geringerer Unterhalt gezahlt werden. Im Falle des Wechsels von Steuerklasse V in I oder II erhöht sich indes das Einkommen des weniger verdienenden Ehegatten.

Finanzamt frühzeitig unterrichten

Wichtig ist, dass Sie das Finanzamt frühzeitig von der Trennung unterrichten, damit eine Änderung der Steuerklasse erfolgen kann. Unterbleibt dies, wird der Unterhaltschuldner auch in dem nach der Trennung folgenden Jahr nach der günstigeren Steuerklasse veranlagt. Fällt dies erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, so sind beträchtliche Steuernachzahlungen zu tätigen. Losgelöst davon, dass der Unterhalt bereits aus dem höheren Nettoeinkommen gezahlt wurde. Dem kann nur durch eine rechtzeitige Änderung der Steuerklasse abgewendet werden. Dafür ist es ausreichend, dass beim Finanzamt eine sogenannte Getrennlebenenerklärung abgegeben wird. Dafür stellen die Finanzbehörden vorgefertigte Vordrucke zur Verfügung.

Scheidungsberatung durch Anwalt Siegen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Steuerklassenwahl? Wir helfen Ihnen weiter und zeigen Ihnen auf, wie der Steuerklassenwechsel zu vollziehen ist und wie sich dieser auf den Unterhalt auswirkt. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. In unserer Siegener Fachkanzlei für das Familienrecht wird das Scheidungsrecht maßgeblich betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Familienrecht Frank Baranowski. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur regional in der Region Siegen, sondern auch bundesweit.

Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Wir sind von montags bis freitags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: baranowski@scheidung-siegen.de

 

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