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Vordruck zum VA

Wie erkenne ich, welcher Rententräger im Vordruck zum Versorgungsausgleich anzugeben ist?

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Vordruck zum VA

Wie erkenne ich, welcher Rententräger im Vordruck zum Versorgungsausgleich anzugeben ist?

Vordruck Versorgungsausgleich richtig ausfüllen

Zusammen mit jedem Scheidungsverfahren ist im Regelfall der sogenannte Versorgungsausgleich (VA), also Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften, durchzuführen. Der VA ist nur bei einer kurzen Ehe unter drei Jahren entbehrlich. Ebenso entfällt dieser, wenn er durch Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung ausgeschlossen wurde.

Damit das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen kann, besteht die Notwendigkeit, den amtlichen Vordruck zum Versorgungsausgleich komplett und vollständig auszufüllen. So sind in dem Vordruck neben den Personalien Angaben zur Sozialversicherungsnummer, den Arbeitgebern während der Ehezeit und zu privaten Rentenanwartschaften wie Riesterverträge, Rentenversicherungen pp. zu machen. Ebenso ist anzugeben, ob bei der Arbeitgeberin eine betriebliche Altersvorsorge besteht. Die komplett ausgefüllten Vordrucke zum Versorgungsausgleich sind dem Gericht in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen, damit das Gericht die erforderlichen Auskünfte einholen kann. Erst wenn die Auskünfte zum Versorgungsausgleich komplett und vollständig vorliegen, kann die Ehe geschieden werden. Dies kann erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch zu nehmen.

Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, ist es ratsam, sich schon im Trennungsjahr mit der gesetzlichen Rentenversicherungsanstalt in Verbindung zu setzen und dort abzuklären, ob der Rentenversicherungsverlauf geklärt ist. Etwa bestehende Lücken können dann bis zur Einreichung des Scheidungsverfahrens geklärt werden, sodass auf Anforderung des Gerichts die Auskünfte zeitnah zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem sollten die ausgefüllten Vordrucke zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden.

Oftmals ist nur die Sozialversicherungsnummer bekannt, jedoch nicht die Versicherungsanstalt, die im Vordruck zum Versorgungsausgleich angegeben werden muss. Wird dieser Punkt nicht oder versehentlich fehlerhaft angegeben, so kann dies zu Nachfragen und Verzögerungen führen. Die ersten beiden Zahlen der Sozialversicherungsnummer geben den Rentenversicherungsträger an.

Die nachfolgende Tabelle erleichtert Ihnen die Arbeit beim Ausfüllen des Vordrucks, mit der Sie den richtigen Rentenversicherungsträger ermitteln und im Vordruck zum Versorgungsausgleich eintragen können.

  • 02 Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)
  • 03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)
  • 04 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
  • 08 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)
  • 09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)
  • 10 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)
  • 11 Deutsche Rentenversicherung Westfalen
  • 12 Deutsche Rentenversicherung Hessen
  • 13 Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)
  • 14 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
  • 15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)
  • 16 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • 17 Deutsche Rentenversicherung Saarland
  • 18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)
  • 19 Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)
  • 20 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)
  • 21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben
  • 23 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)
  • 24 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)
  • 25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)
  • 26 Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)
  • 28 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
  • 29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)
  • 38 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)
  • 39 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)
  • 40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Zulagenummer nach § 90 I 2 EStG)
  • 42 bis 79 Deutsche Rentenversicherung Bund (Bereichsnummer entspricht Bereichsnummer des Gebietes des Regionalträgers und Addition der Zahl 40)
  • 80 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)
  • 81 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)
  • 82 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)
  • 89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

Den Vordruck zum Versorgungsausgleich können Sie sich hier herunterladen.

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